Erwerb, Halten, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten, sowie dinglichen Rechten an denselben, ausgenommen sind Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des § 34 c Gewerbeordung fallen. - Vermögensverwaltung und Halten von Vermögensbeteiligungen, auch Verwaltung von eigenen Vermögen. - Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen, - Übernahme von Unternehmensberatungstätigkeiten, - Übernahme von Hausmeisterdiensten, - Vornahme von Hochbau-, Tiefbau- und Innenausbautätigkeiten sowie Sanierungstätigkeiten von Liegenschaften, - Übernahme von Objektverwaltungstätigkeiten im gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Bereich für eigene Wohnungsbestände und gewerbliche Objekte im eigenen Bestand, - Betrieb und Errichtung von sozialen Immobilien und Immobilien im Altenbereich und zur Altenpflege sowie deren Verwaltung, wenn sie sich im Eigenbestand befinden, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Holzbe- und verarbeitung.
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