Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch: - Durchführung von ambulant betreuten Wohnen gemäß §§ 53, 54 Abs. I, SGB XII in Verbindung mit §§ 55, SGB IX. - Durchführung von Schuldnerberatung gemäß §§ 16a Nr. 2 SGB II - Durchführung von psychosozialen Beratung gemäß §§ 16a Nr.3 SGB II - Durchführung von Suchtberatung gemäß §§ 16a Nr. 4 SGB II - Durchführung einer Erziehungsberatung gemäß §§ 28 ff. SGB VIII - Durchführung von Veranstaltungen, die das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu den Problemen der psychischen Erkrankungen von jungen Erwachsenen und Eltern mit vorliegender psychiatrischer Erkrankung fördert, - Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung zur Betreuung von betroffenen jungen Heranwachsenden und Elternteilen, - Organisation und Bereitstellung von qualifizierten Hilfsangeboten für junge Erwachsene und Elternteilen mit vorliegender psychischer oder seelischer Erkrankung, denen aufgrund ihrer seelischen Beeinträchtigungen Eingliederungshilfe gewährt werden kann. - Bereitstellung wissenschaftlicher Begleitung bei der Durchführung von Hilfsangeboten für junge Erwachsene, sowie Elternteilen mit psychischer oder seelischer Beeinträchtigung, - Die Gesellschaft übernimmt Betreuungen von Erwachsenen, hilfsbedürftiger Personen im Rahmen und Bestimmungen des Betreuungsrechts (§1896 ff. BGB), dazu Hilfsmaßnahmen im Sinne des Sozialgesetzbuches durch die Arbeit der fachlich geeigneten Vereinsfachkräfte, welche durch ehrenamtliche und gesetzliche Betreuer gemäß Vorschriften und herrschenden Gesetze handeln. - Die Tätigkeit ist die Betreuung und die selbstlose, tätige Hilfe hilfsbedürftiger Personen infolge der psychischen und sozialen Situation oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, welche auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, oder - nicht mehr - allein besorgen können. Dem Zweck entsprechend kann Beratung und Mediation in familiären Hilfestellungen geleistet werden. - Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz mit dem Schwerpunkt, Menschen, die durch Ver- oder Überschuldung in eine Lebenskrise geraten sind, Wege aus ihrer Notsituation aufzuzeigen und sie bei notwendigen Entschuldungsmaßnahmen zu unterstützen.
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