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Die Firmenauskunft zu jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH

jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH
Läuferweg 20
30655 Hannover

EBID-Nummer:
2 507279 768979
Handelsregister-Nr.:
HRB 217321
Amtsgericht:
Hannover

Erfahren Sie mehr über jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH

Firmenprofil von jobwärts Inklusionsbetriebe Hannover gGmbH

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Erziehung und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung und -weitergabe im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der vorstehend in Ziffer 2.2 dieses Gesellschaftsvertrags aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 5. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung der beruflichen Bildung und der Teilnahme am Erwerbsleben von Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere Menschen mit körperlicher Behinderung, geistiger und/oder seelischer Behinderung. Die Gesellschaft soll dadurch einen Beitrag zur Inklusion leisten und Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitestgehend ermöglichen. Dieser Zweck soll maßgeblich durch Kooperation mit dem Betreiber eines lnklusionshotels verwirklicht werden, in dem zu einem großen, den insbesondere sozial- und abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne von § 68 Nr. 3 c) AO entsprechenden Teil Menschen mit Behinderungen arbeiten. Der Prozess der Förderung wird so gestaltet, dass er zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung führt und die Lebensqualität in allen Lebensbereichen verbessert. Die arbeitsbegleitende Betreuung erfolgt über medizinisch, psychologisch, pädagogisch oder anderweitig spezifiziert geschultes Personal, welches im Hinblick auf die besonderen Belange der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen geeignet ist, deren Heranführung an das Erwerbsleben zu fördern. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, ähnliche oder gleichartige Einrichtungen, zu fördern, zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und deren Geschäftsführung oder Vertretung zu übernehmen, soweit dies nach den Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zulässig ist, auch Zweigniederlassungen errichten und sämtliche Rechtshandlungen und Geschäfte vornehmen, die den oben genannten Gesellschaftszweck fördern. 7. Die vorgenannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen verwirklicht bzw. von diesen anderen Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO) a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere die beratende, wirtschaftliche und technische Unterstützung seitens der Muttergesellschaft, der Hannoverschen Werkstätten gGmbH, durch Übernahme der Finanz- und Rechnungswesens (u.a. lfd. Buchhaltung, Controlling, Erstellung von Jahresabschlüssen) sowie des Personalwesens (u.a.Gehaltesabrechnung); b) Kooperationspartner sind insbesondere b.1. die Hannoverschen Werkstätten gemeinnützige GmbH Einrichtung für Menschen mit Behinderung Hannover sowie die Mosaik gemeinnützige GmbH inklusiv Leben b.2. weitere steuerbegünstige Einrichtungen, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen (vgl. 2.2). Hinsichtlich der weiteren steuerbegünstigten Einrichtungen ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsve

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