Soziale und berufliche Qualifizierung von hilfsbedürftigen Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zweites Buch (II) bzw. dem Sozialgesetzbuch (SGB) zwölftes Buch (XII) haben. Hierzugehört insbesondere die Schaffung und Unterhaltung von Arbeitsgelegenheiten für diesen Personenkreis und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. 2.2. Das Hilfsangebot wendet sich dabei in erster Linie an die mit Wohnsitz in Leverkusen gemeldeten Personen, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen sowie vom Leistungsbezug bedrohte Klienten der Jugendhilfe. 2.3. Soweit für den in Ziffer 2.2. genannten Personenkreis eine Direktvermittlung in den ersten Arbeistmarkt nicht möglich ist, kann die Gesellschaft entsprechend dem in Ziffer 2.1. genannten Untermensziel auch eigene Beschäftigungsbetriebe einrichten bzw. angemessene Beteiligungen eingehen, soweit damit ausschließlich soziale Zwecke verfolgt werden. 2.4.
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