(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere für die Stiftung Berufliche Bildung und deren gemeinnützigen Tochtergesellschaften. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung beruflicher Bildungs-, Ausbildungs- sowie Fördermaßnahmen für Erwachsene, Jugendliche und Jungerwachsene. Hierzu bietet die Gesellschaft -Praktika zur Überprüfung der Ausbildungseignung -Einstiegsqualifizierung -Berufsvorbereitungskurse -Interne Fachausbildung in ausgewählten Berufen -Förderunterricht (Alphabetisierung, Sprachkurse, Grundrechenarten) sozialpädagogische Begleitung bei persönlichen und wirtschaftlichen Problemstellungen (Drogen, Entschuldung) -Kontakt zu Kooperationspartnern mit eigenen Ausbildungsangeboten Die Zweckverwirklichung kann auch in Zusammenarbeit und in Kooperation mit öffentlichen Stellen und anderen Trägern erfolgen. Darüber hinaus leitet die Gesellschaft von ihr beschaffte Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Zwecke weiter.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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