A) Förderung von Kunst und Kultur; b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten; d) Förderung von der Rettung aus Lebensgefahr; e) Unterstützung hilfebedürftiger Personen i.S.v. § 53 Abgabenordnung; f) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; g) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; h) die Förderung des Wohlfahrtswesens; i) die Förderung der Hilfe für politische, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer; Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; j) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; k) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens ind Deutschland; l) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
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