1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Erlebniswelt steinzeichen steinbergen GmbH & Co. KG mit Sitz in Rinteln als deren persönlich haftende Gesellschafterin (zukünftig Jahrtausendblick GmbH & Co. KG mit Sitz in Buchholz). Der Zweck der zukünftigen Jahrtausendblick GmbH & Co. KG soll sein der Betrieb eines Freizeitparks mit Gastronomie, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung und Verpachtung von Teilen des Freizeitparks, einschließlich des Geländes, der Gebäude und von Containern, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen. Sie kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen (auch als persönlich haftende Gesellschafterin) beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. 3. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit keine Erlaubnis vorliegt.
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