Verwaltung geschlossener inländischer Spezial-AlF nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung dieser verwalteten Spezial-AlF als persönlich haftende Gesellschafterin. Von der Verwaltung umfasst ist insbesondere die Portfolioverwaltung sowie die Übernahme des Vertriebs, administrativer Tätigkeiten und Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der verwalteten Spezial-AlF.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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