Gründung der Gesellschaft dient zum Zweck, die Berufsausübung der vertragsschließenden Ingenieure durch gemeinsam Büroführung zu erleichtern und zu fördern, insbesondere durch gemeinschaftliche Nutzung von Büroräumen und Einrichtungen gemeinsame Anschaffung und Erneuerung der Büroeinrichtung Einstellung von Personal gegenseitige Vertretung im Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder sonstiger Abwesenheit und durch gegenseitige Beratung gemeinschaftliche Auftragsabwicklung einschließlich Abrechnung und Buchführung. Gegenstand der Gesellschaft ist beratende, planende, bauleitende und gutachterliche Tätigkeit im Bauwesen, insbesondere für Kanalisation und Kläranlagen, Wasserversorgung, Wasserbau und Wasserrecht, Straßenbau, Sport- und Freizeitanlagen, die Bauleitplanung sowie der Ingenieurbau und Deponietechnik. Die Gesellschaft kann verwandte Betätigungen ausüben und derartige Leistungen vermitteln. Die Gesellschaft darf sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen und Zweigbüros in anderen Orten unterhalten.
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Ingenieurbüro
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