A) die Verwaltung eigenen Vermögens, die Veräußerung von Vermögensteilen und der Erwerb neuer Vermögensgegenstände, insbesondere von Immobilien, sowie die Schaffung von Immobilienvermögen durch Errichtung von Gebäude auf eigenen Grundstücken für den eigenen Bestand; ausgeschlossen sind Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO. b) Die Übernahme von Werksvertretungen für den Vertrieb von Baustoffen. c) Der Handel mit Baustoffen. d) Durchführung von Boden,- Fliesen-, Mosaik- und Estrichlegearbeiten.
Ingenieurbüro
Fußbodenbeläge und Wandbeläge
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