Förderung der Zusammenarbeit im Verkehrs- und Mobilitätsmanagement der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Landkreise und Städte in der Region Frankfurt RheinMain. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle erforderlichen Tätigkeiten durchzuführen, die der Unterstützung des Integrierten Verkehrs- und Mobilitätsmanagements der Region Frankfurt Rhein-Main dienen. Hierzu zählen: a) Die Erarbeitung von Grundlagen, Empfehlungen und Konzepten für ein regionales Verkehrs- und Mobilitätsmanagement. b) Die Begleitung und Koordination der Umsetzung und des Betriebs von Maßnahmen und Angeboten des regionalen Verkehrs- und Mobilitätsmanagements. c) Dienstleistungen als Bürgerservice. d) Unterstützende Maßnahmen für die Gesellschafter, die dem Gesellschaftszweck entsprechen. e) Die Übernahme neuer, gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben im Auftrag der Gesellschafter. Für eine detaillierte Erläuterung der Aufgaben wird eine Aufgabenvereinbarung von den Gesellschaftern beschlossen, die nur gemeinschaftlich von allen Gesellschaftern aufgelegt und geändert werden kann. Ein Eingriff in die hoheitlichen Aufgaben erfordert die Zustimmung der betroffenen Gesellschafter.
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