Beratung anderer Unternehmen und die Erbringung unterschiedlicher Dienstleistungen auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin sowie des Brandschutzes. Weiterhin sind Beratungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKO) Gegenstand des Unternehmens. Zu den Dienstleistungen gehören ebenfalls die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, die Durchführung von Schulungen sowie die externe Bestellung von Betriebsbeauftragten. Konkret bezieht sich die externe Gestellung von Betriebsbeauftragten insbesondere auf die Gestellung von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit, externen Arbeitsmedizinern, externen Gefahrstoffbeauftragten, externen Strahlenschutzbeauftragten, externer Laserschutzbeauftragten sowie die Gestellung von externen Brandschutzbeauftragten. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.
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