Aufnahme von wissenschaftlichen Projekten aus anderen Forschungseinrichtungen im Bereich der Informationstechnologien (IT) mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung zu marktüblichen Bedingungen. Die Weiterentwicklung kann hierbei durch Mitarbeiter der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte erfolgen. Die Kommerzialisierung erfolgt grundsätzlich über die Gewährung von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten (insbesondere Patenten, Gebrauchsmustern, Marken) oder geistigem Eigentum (insbesondere Erfindungen, Know-how, Software) der Gesellschaft an neue oder bestehende Unternehmen. Sämtliche Einnahmen der Gesellschaft werden in Forschung, ggf. auch noch in die Verbreitung von Forschungsergebnissen, oder Lehre reinvestiert. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.
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