Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO, die Förderung der Erziehung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO sowie die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 19 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Mitgestaltung der Jugendhilfe und den Lebenswelten von Familien. Diese erfolgt über eine enge Kooperation mit dem Jugendamt, anderen Trägern der freien Jugendhilfe, weiteren gemeinnützigen Körperschaften, sowie Teilnahme an Arbeitskreisen etc. um den Bedarf des Bezirks mit seinen Familien, Kindern und Jugendlichen zu erkennen und entsprechende, lebensweltorientierte Angebote und besondere Projekte rnit zu planen, zur Verfügung zu stellen oder zu unterstützen. Angestrebt wird eine qualitative Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des SGBVlll Kinder- Jugendhilfegesetz; die Förderung der Bildung und Erziehung in Familien. Diese wird durch pädagogische oder therapeutische Zusammenarbeit mit und in den Familien entwickelt und erreicht. Kern der Zusammenarbeit bildet die Unterstützung der Familien und dem Aufzeigen von Ressourcen ihres Umfeldes und eigenen Möglichkeiten. Die Verbesserung der Lebenswelt der einzelnen Familien und ihre gesunde Entwicklung soll damit erreicht werden. Hier hält die Gesellschaft auch pädagogische Gruppenangebote im Sinne der Erwachsenenbildung oder Freizeitangebote für Kinder uncl Jugendliche vor, um die erzieherischen Kompetenzen von Eltern/Bezugspersonen und damit die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen präventiv zu stärken; die Beratung von Familien in schwierigen Lebenslagen und im Trennungs- und Scheidungskonflikt. Hierbei wirken beraterische, pädagogische und psychotherapeutische Angebote für Familien. Diese sollen die erzieherischen Kompetenzen von Eltern innerhalb einer Krise stärken und die gesunde psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aufrechterhalten oder wiederherstellen und eine mögliche Gefährdung abwenden. Dies kann über Gruppenangebote, in der methodischen Trennungs- und Scheidungsberatung (Mediation), Arbeit mit Einzelnen uncl kostenfreien (Erst)-Beratungsgesprächen erfolgen, damit Eltern u.a. wieder zu einer Orientierung gelangen; die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (es werden keine Rechtsberatungsleistungen durchgeführt). Das Tätigwerden der Gesellschaft in diesem Kontext beginnt mit der Beauftragung durch das jeweilige Jugendamt, in einem familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken. Hierfür stellt die Gesellschaft fachlich geschultes Personal und Ressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an Arbeitskreisen aller Beteiligter eines familiengerichtlichen Verfahrens, um Konzepte und Verfahren zu entwickeln, wie Familien in solchen Situationen besser geholfen und unterstützt werden können und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen verbessert werden kann; begleitende Bewältigung von innerfamiliären Konflikten und im Kinderschutz. Familien, Einrichtungen, das Jugendamt, und Ähnliches werden u.a. im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umfangreich durch pädagogische und therapeutische Methoden wie Gruppenarbeit, Clearing, therapeutische Kurzintervention, sowie Kinderschutzinterventionen und dem Aufstellen von Schutzkonzepten im Kinderschutzfall beraten und unterstützt. Die Gesellschaft möchte eine aktive Krisenintervention im Sinne einer Wiederherstellung eigenständiger Handlungsfähigkeit, Beteiligung an Entscheidungsprozessen, Wahrnehmung der Grenzen und Möglichkeiten eines Familiensystems bzw. des eigenen Handlungsspielraums mit den Familien und anderen Bezugspersonen bewirken, damit Kinder und Jugendliche sich trotz widriger Umstände psychosozial zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln können und damit ihre Zukunftschancen v
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