1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. 3. Die Gesellschaft darf im Rahmen des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgenden Tätigkeiten: a) Schaffung von Präventionsstrukturen b) Durchführung von Präventionsprojekten c) Spielplatzbetreuung d) die Förderung und Unterstützung anderer gemeinnütziger Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich des ISG e.V. mit dem Sitz in Traunreut.
Sozialwesen
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