1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Berufsbildung. 2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen, insbesondere Werkstätten, für solche Menschen mit Behinderung, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein können. Darüber hinaus wird der Zweck verwirklicht durch Projekte und Angebote zur Qualifizierung, sozialpädagogischen Begleitung, Beschäftigung und Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den normalen Arbeitsprozess. 3. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse be-trieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, z.B. Inklusionsbetriebe, übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Sozialwesen
Elektriker und Elektroinstallateure
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