Umfassende kurz- und langfristige Hilfe im In- und Ausland für Opfer von Erdbeben, Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Hungersnöten, Kriegen und sonstigen Schadensereignissen. Im Rahmen dieser Zielvorstellung soll die Gesellschaft tätig werden durch: a) Die Errichtung, Durchführung, Unterstützung und Finanzierung von entsprechenden Hilfsprojekten. Hierfür kann sie auch eine natürliche oder juristische Hilfsperson einsetzen (wenn deren Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist) b) Die Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit und die Aufklärung der Bevölkerung über die Situation in den Krisen- und Katastrophengebieten sowie über die Möglichkeit der Hilfeleistung/Hilfsmaßnahmen insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien, auch durch Direktaussendungen an interessierte oder interessante, potentiell zur Förderung des Vereinszwecks bereite Personen. c) Durchführung von Lehr- und Informationsveranstaltungen und Kampagnen zur Förderung der Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen.
Sozialwesen
Öffentliche Sicherheit
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