Übernahme und Erfüllung der Pensionsverpflichtung der HASTRA-Service GmbH durch eine Schuldübernahme gem. den §§ 414, 415 BGB sowie die Verwaltung des Pensionsvermögens des Gesellschafters Klaus-Dieter Hulbe. Die Gesellschaft übernimmt die monatliche Rentenzahlung an den Gesellschafter Kl.-D. Hulbe und schließt die Zahlung eines einmaligen Ablösungsbetrages an diesen aus. Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die einheitliche Leitung der von ihr abhängigen Unternehmen, der Erwerb, die Veräußerung sowie die Vermietung von Anlagegütern, insbesondere der Kauf, Verkauf sowie die Vermietung von Fahrzeugen. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen, die Kontoführung und die Darlehensvergabe ausschließlich für Tochterunternehmen im Rahmen der Ausnahmeregelung der §§ 2 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 6 Nr. 5 KWG.
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