Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), insbesondere durch: - Forschung und Entwicklung von neuen Technologien in offenen und dezentralisierten, computergestützten Software- und Systemarchitekturen, insbesondere zu den Themenbereichen: Datentransparenz und Datenhoheit bspw. durch Technologien, die die Übermittlung von persönlichen oder personenbezogenen Daten für die Betroffenen einsehbar machen und es ermöglichen, dieser feingranular zuzustimmen oder entgegenzuwirken; Datenkompatibilität und -interoperabilität bspw. durch offene Standards, welche die Übertragung von Daten von einem an einen anderen Dienstleister vereinfachen, ohne Verlust an Metainformationen, der die spätere Bearbeitung beeinträchtigen könnte; Sicherheit und Privatsphäre bspw. durch kryptographische Systeme, die sicherstellen, dass Daten so verschlüsselt werden, dass nur eine ausgewählte Zielstelle sie einsehen kann (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung); Datentransfer bspw. durch Netzwerkprotokolle, die Daten nur unter Berücksichtigung der o.g. Bereiche übermitteln; - Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (z.B. Konferenzen und Symposien) - Veröffentlichungen sowie Veranstaltung von Fortbildungen, Vorträgen und Seminaren.
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