Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 51ff. Abgabenordnung, und zwar - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch - die Errichtung den Betrieb und die Unterhaltung eines international ausgerichteten Konservatoriums in Dortmund, einschließlich einer Konzerthalle, und - die musikkünstlerische Jugend- und Erwachsenenbildung in Verbindung mit dem Konservatorium.. Andere Zwecke darf die Gesellschaft nicht verfolgen. Die für die Erfüllung des Satzungszwecks erforderhchen Geldmittel sollen durch die Tätigkeit der Gesellschaft, durch Kapitalerhöhungen, Spenden und Sponsoring aufgebracht werden. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Erwerb gerichtet und sie erstrebt keine Gewinne für ihre Gesellschafter.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unterricht & Erziehung
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