Förderung der pädagogischen Wissenschaften und der allgemeinen und beruflichen Bildung im Inland sowie in anderen Ländern durch Errichtung von ständigen Vertretungen oder von Vertretungsbüros. Dies geschieht mittels wissenschaftlicher Untersuchungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Förderung entwicklungspolitischer Bildungsvorhaben. Ferner alle Tätigkeiten im Bereich der Wohlfahrtspflege und die Unterhaltung einer Pflegestation. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung und zwar durch Errichtung und Unterhaltung von Bildungseinrichtungen. Die Gesellschaft kann gleiche oder andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, sich an solchen in jeder gesetzlich zulässigen Rechtsform beteiligen, solche erwerben oder in einer sonstigen Rechtsform führen und eigene Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist darüber hinaus als Träger der Jugendhilfe tätig. Die Schwerpunkte hierbei bilden die - außerschulische Jugendbildung (allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung) - arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, - die innerdeutsche wie die internationale Jugendarbeit, -Jugendberatung. Die Gesellschaft errichtet und unterhält zur Erreichung dieser Ziele nach § 34 KJHG Jugendwohngruppen und -internate sowie Stätten der Jugendbegegnung und -beratung. Die Gesellschaft führt Bildungsseminare sowie Kinder- und Jugendfreizeiten nach § 11 KJHG durch. Die Gesellschaft bietet im Sinne des § 13 KJHG in Abstimmung mit der Schul- und Arbeitsverwaltung, den Trägern (außer)betrieblicher Ausbildung und von Beschäftigungsangeboten -jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an, die ihre schulische und berufliche Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern;- diesen jungen Menschen, soweit erforderlich, geeignete sozialpädagogisch begleitende Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen an, die ihren Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand Rechnung tragen;- ihnen während der Teilnahme an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleitenden Wohnformen an. Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgaben der Jugendhilfe und im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Menschen in Familie und Staat zu erfüllen. Die Arbeit der Gesellschaft vollzieht sich im europäischen Geiste unter Anerkennung der Ziele, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgibt.
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