Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von schulischer Bildung und Erziehung verbunden mit interkulturellem und internationalem Austausch. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung der Konzeption und Errichtung einer zweisprachigen Ganztagsschule mit angeschlossenem Kindergarten in Essen, die nach den Vorgaben der Gesellschaft durch einen erfahrenen Träger internationaler Schulen in der Form von Ergänzungsschulen und Ersatzschulen geschehen soll. Hierbei ist durch den Schulträger gegenüber der Gesellschaft vertraglich zu gewährleisten, dass bei mindestens 25 v.H. der Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des Art. 8 Abs. 4 der Landesverfassung NRW sowie der Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land NRW in seiner jeweiligen Fassung vorgenommen werden darf. Die Gesellschaft sammelt des Weiteren Mittel zur Förderung der Schule und des Kindergartens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann auch weitere Schulen in anderen Städten mit der vertragsgegenständlichen Zweckverwirklichung fördern.
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Unterricht & Erziehung
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