Zusammenarbeit der Mitglieder mit dem Ziel der Entwicklung oder Erleichterung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Zusammenschluss von Mitteln, Tätigkeit oder Erfahrungen im Rahmen von Hilfstätigkeiten, die nicht zur Erziehung von Gewinnen für die EWIV selbst ausgerichtet sind. Die dafür zweckmäßigen Hilfstätigkeiten der EWIV erstrecken sich insbesondere auf - die temporäre Übernahme von Rechten an Biozyklischer Humuserde und deren Vorstufen (Phytoponisches Pflanzsubtrat und pflanzliche Biomasse), welche für schwebende Geschäfte ihrer Mitglieder vorgesehen sind, zum Zweck der Sicherung des jeweiligen Geschäfts, - die Koordinierung der Veredelung von Phytoponischem Pfanzsubtrat zu Biozyklischer Humuserde mit den damit verbundenen Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten, - die zentrale Organisation und Koordinierung der Erforschung von Biozyklischer Humuserde, deren Eigenschaften und Entstehung und - die Koordinierung von Verträgen zwischen Mitgliedern und assoziierten Vertragspartnern, sind jedoch nicht auf diese besonders aufgeführten Tätigkeiten beschränkt.
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