Förderung aller Maßnahmen unter dem integrativen Aspekt, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung Bedrohter aller Altersstufen bedeuten, einschließlich Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Organisation und Durchführung von Maßnahmen aus dem allgemeinen Bereich der Kinder- und Jugendbildung, -freizeitgestaltung und Elternberatung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Unterstützung von körperlich oder geistig Behinderten durch Einrichtung und Durchführung ambulanter Betreuungsangebote, - die Durchführung von Freizeit-, Ferien- und Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, - unterstützende Maßnahmen und fördernde Hilfen für Familien mit Behinderten, - Maßnahmen zur Unterstützung behinderter und entwicklungsauffälliger Kinder einschließlich heilpädagogischer und interdisziplinärer Frühförderung, den Betrieb von heilpädagogischen, integrativen und inklusiver Kindergärten und Kindertagesstätten, - die Übernahme von Betreuungen.
Sozialwesen
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