1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens, der Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft dient vor allem der Förderung, Integration Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen. 3. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von unterschiedlichen Integrationsunternehmen entsprechend §§ 132, 133 SGB IX zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung sowie zur berufs- und sozialpädagogischen Betreuung und Qualifizierung von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Personen, insbesondere von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowie von Behinderung bedrohter Menschen. Dazu gehört auch die arbeitsbegleitende berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Zu diesem Zweck unterhält und betreibt die Gesellschaft vor allem eine Küche in Nordkirchen. Die in dieser Küche hergestellten Essen werden zum einen an persönliche hilfsbedürftige Personen i. S. v. § 53 AO geliefert. Zum anderen werden Schulen beliefert, um die Schüler frühzeitig an eine gesunde Ernährung heranzuführen. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in unter Punkt 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 53 AO erfüllen, vor allem mit den in der Anlage genannten zum Unternehmensverbund "Vestische Caritas-Kliniken" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, insbesondere durch das Erbringen und die Entgegennahme von Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung oder durch die Überlassung von Personal. Zu den empfangenden Leistungen gehören vor allem Serviceleistungen (wie Wäschereinigung, Gebäudereinigung, Hol- und Bringedienste). 5. Darüber hinaus können andere soziale und karitative Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Integration, Förderung, Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen stehen, übernommen werden, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt.
Sozialwesen
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