Förderung von Menschen, die von Behinderung bedroht, behindert oder schwerbehindert sind, durch die Einrichtung eines Fachdienstes zur Integration dieses Personenkreises in das allgemeine Berufsleben. Der Zweck des Unternehmens wird dadurch erreicht, dass die berufliche Integration des in Punkt 1. genannten Personenkreises in folgenden Teilabschnitten gefördert wird: -Auswahl geeigneter Menschen mit Behinderung - Feststellung ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen - Akquisition von geeigneten Arbeitsplätzen - Vorbereitung der Arbeitsaufnahme / Arbeitsplatzanalyse - Qualifizierung und Begleitung am Arbeitsplatz - Nachbetreuung, Krisenintervention, umfeldbezogene Betreuung entsprechend den Grundsätzen des Integrationsamtes des Landes Schleswig- Holstein - Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse bei drohendem Arbeitsplatzverlust - Beratung von Betrieben, Behindertenvertretern und Personalverantwortlichen.
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Sozialwesen
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