Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke . Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zweckeim Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 und § 53 Ziff. 1 der Abgabenordnung, indem sie behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf bei der sozialen und/oder beruflichen Integration berät/begleitet und fördert. Die Gesellschaftzwecke werden ausschließlich verwirklicht durch die Erbringung der Dienstleistungen eines Integrationsfachdienstes im Regierungsbezirk Oberfranken. Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes sind grundsätzlich geregelt in §§ 84, 102 und 109 ff SGB IX.Zu den Aufgaben gehören somit insbesondere: die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten; die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten; geeignete Arbeitsplätze (§ 73 SGB IX) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen; die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten; die schwerbehinderten Menschen, solangeerforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der beruftspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten; mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten; eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen sowie als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über die Leistungenfür die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären; in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.
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