Unterstützung und Förderung der beruflichen und sozialen Integration, sowie Berufsbildung von schwerbehinderten Menschen, die aufgrund der körperlichen, psychischen und/oder geistigen Behinderung erschwert Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit sozial und wirtschaftlich benachteiligt sind. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes soll deshalb die Errichtung und der Betrieb von Integrationsfachdiensten im Sinne des Sozialgesetzbuches IX. sowie anderer sozialrechtlicher Vorschriften realisiert werden. Integrationsfachdienste dienen der dauerhaften beruflichen Eingliederung und berufsbegleitenden psychosozialen Betreuung von Arbeit suchenden und beschäftigten Behinderten bzw. Schwerbehinderten. Zielsetzung ist es, den betreuten Personen Entfaltung größtmöglicher Selbstständigkeit und ein weitgehend eigenverantwortliches und gesellschaftlich integriertes Leben zu ermöglichen.
Ämter & Behörden
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