1. Förderung der Jugend- und Altenhilfe, mildtätiger Zwecke und Erziehung und Bildung. 2. Die Hilfen, Förderungen und Therapien werden am demografischen Wandel und inklusiv ausgerichtet. 3. Die Gesellschaft ist beratend, fördernd und begleitend tätig. 4. Die Satzungszwecke Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung der Erziehung und Bildung werden verwirklicht insbesondere durch: - Spezifische Fachberatung und Autismustherapie für Menschen mit autistischen Verhaltens- und Erlebgnisweisen - Eingliederungshilfe für Menschen mit und ohne (drohender) Behinderung, in Form von Lernförderung, Schulbegleitung, Erziehungsbeistand, Clearing und Diagnostik, Flexible Erziehungshilfe, Familientherapeutische Maßnahmen, Einzelpädagogischen Angeboten und Intensivbegleitungen, Qualifizierte Assistenzen - Familien entlastende Dienste für betroffene Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Autismus - Schulung und Fortbildung zu den Themen Autismus, psychische Erkrankungen und weitere Komorbiditäten 2 - Beratung und Fortbildung von Eltern und Fachkräften anderer Professionen zur Förderung und Hilfe von Menschen mit Autismus - Training und Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern durch Elterntraining - Elterngesprächskreise zur Entwicklung und Stärkung der Selbsthilfe - Familienbildungsmaßnahmen für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Autismus - Begleitung bei der individuellen Lebensgestaltung von Menschen mit und ohne (drohender) Behinderung im Sinne der Selbstverwirklung - Freizeit - und Urlaubsgestaltung für Menschen mit und ohne (dro- hender) Behinderung - Gesundheitsförderung für Menschen mit und ohne (drohender) Behinderungen, in Form verschiedener Förderungen und Therapien - Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung von Menschen mit und ohne drohender (Behinderung) - Unterstützung und Hilfe für straffällige Jugendliche in Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe und den Beauftragten Jugendschutz Polizei - Betrieb, Errichtung und Neuerstellung von Begegnungs- und Erziehungsstätten, Wohngruppen und Wohneinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des betreuten Wohnens - Die Betreuung, Begleitung und Förderung von alten und hilfebedürftigen Personen i.S.v. § 53 Nr. 1 AO in der Häuslichkeit, im ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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