Betrieb einer Integrationsgesellschaft. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Der Satzungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Zurverfügungstellung von Arbeitsplätzen für die behinderten Menschen erfolgt durch Übernahme von Service- und Dienstleistungen sowie Reparaturarbeiten für Wohnungen, Privathäuser Wohn- und Gartenanlagen.
Sozialwesen
Holz, Holzelemente und Holzwaren
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