Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gem. § 53 AO unterstützt die Gesellschaft selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Integrationsprojekten i.S. §132 Abs. 1 SGB IX, sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, speziell der Behindertenhilfe im Raum Lahr und den umliegenden Gemeinden. Die Eigeninteressen von Menschen mit Behinderung sollen im Hinblick auf ihre Arbeit optimal gefördert werden. Der Zweck der Gesellschaft wird u.a. verwirklicht durch die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen i.S. des §132 Abs. 2 SGB IX.
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