Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des (Tanz-)Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Stipendienvergabe, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Tanz- und Theaterworkshops, Konzerten, Fortbildungen und Ausbildungen. Zu dieser Zweckverwirklichung soll ein Kompetenzzentrum geschaffen werden.Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche schließen nicht aus, dass die Gesellschaft darüber hinaus alle ihr zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen ergreift.Die Beteiligung an anderen Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Außerdem ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes oder zur Förderung des Unternehmensgegenstandes notwendig oder nützlich sind, wie insbesondere zum Erwerb oder zur Pachtung von, sowie zur Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand und zur Übernahme der Geschäftsführung oder Vertretung solcher Unternehmen oder Gesellschaften.
Sozialwesen
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