1. Das Institut verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck des Instituts ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks-und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Förderung einer inklusionsorientierten Aus- und Weiterbildung, die Förderung eines gesellschaftlichen Dialogs von Menschen mit Behinderungen und Akteuren aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die Schärfung des Bewusstseins für die Fähigkeiten, Lebenswelten, Lebenslagen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der therapeutischen Betreuung und Eingliederung sowie Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
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