Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Qualifizierung, Beschäftigung und Beratung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen, mit dem Ziel, deren Arbeitsfähigkeit zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen und dadurch eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Dies geschieht durch - den Betrieb einer Wäscherei/Heißmangel, - eine Paketannahme/Paketausgabe, - örtliche Brief- und Werbematerialverteilung und - Gebäudereinigung. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht, indem sogenannte Potenzialanalysen und Mobilitätstraining und auch gegebenenfalls weitere berufsvorbereitende Maßnahmen für Schüler mit Behinderung vor dem Berufseinstieg durchgeführt werden. Mindestens 40 Prozent der Beschäftigten sind besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Abs. 1 des Neuten Sozialgesetzbuch.
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Sozialwesen
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