Gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekt und Architektin. Ausdrücklich eingeschlossen sind gutachterliche und sachverständige Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild des Architekten im Zusammenhang stehen, wie insbesondere in den Bereichen Wertermittlung, Baumängel sowie Energieeffizienz von Gebäuden und Bauvorhaben. Die Tätigkeit als staatlich anerkannter Sachverständiger oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist nur insoweit Gegenstand der Partnerschaft, als die Leistungserbringung im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gesetzlich zulässig ist.
Architekten
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