Die Unterstützung der Landesregierung bei der Strategiefindung und -definition in Bezug auf die Innovations- und Technologiepolitik. 2) Zu den Aufgaben des Innovationszentrums im Bereich der Innovations- und Technologiepolitik gehören insbesondere - Informationen bezüglich innovations- und technologiepolitischer Fragestellungen und Entwicklungen zu gewinnen und auszuwerten, - die Ressorts in innovations- und technologiepolitischen Fragestellungen zu beraten sowie sowohl ressortinterne als auch ressortübergreifende Koordinierungsgespräche zu initiieren und zu moderieren, - neue und ggf. ressortübergreifende Initiativen der Ministerien anzuregen und hierfür -Umsetzungskonzepte entsprechend aktueller und zukünftiger Marktanforderungen zu erstellen und -ggf. Ausschreibungen für die Realisierung der Initiativen zu formulieren, - das Innovationsnetzwerk Niedersachsen und andere Initiativen des Landes Niedersachsen zu betreuen. - Kooperations-Netzwerke zu initiieren und entsprechende Ausschreibungen zu formulieren und - die Durchführung von Veranstaltungen Dritter. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Um die ihr gem. Abs. 2 obliegenden Aufgaben zu erfüllen, arbeitet die Gesellschaft den Ressorts zu und stimmt sich regelmäßig eng mit diesen ab.
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