Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Beantragung, Entwicklung und Durchführung von Bildungsprojekten sowie dem Betrieb außerschulischer Lehr- /Lernorte und einer Akademie zur Begleitung von Schülerinnen, Auszubildenden und Studierenden. Mit Bildungsprojekten sind hier eigenfinanzierte oder von Wirtschaft und/oder öffentlichen Einrichtungen geförderte Projekte zur Bildungsförderung gemeint, die entweder in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit anderen Partnern, wie beispielsweise Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten durchgeführt werden. Als Akademie ist zunächst eine studienbegleitende Akademie für Studentinnen (women- academy) geplant, die den Teilnehmerinnen Zusatzangebote wie Qualifizierungsmöglichkeiten (mit Schwerpunkt Digitalisierung/ Informatik) und Netzwerke zur Verfügung stellt, um sie bestmöglich auf das Berufsleben vorzubereiten. Zielgruppe und Tätigkeitsfeld können aber zu gegebener Zeit erweitert werden, beispielsweise Schülerinnen, Auszubildende, Berufsanfängerinnen. Lehr- /Lernort sind entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten, die insbesondere zur Durchführung der oben genannten Aktivitäten dienen.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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