Förderung der Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Das Betreiben von Forschung zum Einsatz von Zukunftstechnologien im Public Sector. Bereitstellen von Bildungsangeboten und Austauschformaten zum Einsatz von Zukunftstechnologien im Public Sector. Die Einwerbung von Fördergeldern.
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