Wirtschaftliche Beratung von Fondsinitiatoren und Finanzdienstleistern in Bezug auf Unternehmens- und Fondskonzepte einschließlich Wirtschaftsanalysen, dabei bezieht sich dies auf die unterstützende Tätigkeit auf dem Aufsetzen und der Konzipierung des jeweiligen Fonds, die wirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit der Bewertung, Planung, Emission und Durchführung von Unternehmens- und Fondskonzepten, die Verwaltung und Betreuung von Investmentfonds für Anbieter, dies bezieht sich auf Dienstleistungen und Unterstützungsleistungen für die Gesellschafter / Geschäftsführung des jeweiligen Fonds und nicht auf aktive administrative Handlungen der Geschäftsführung des jeweiligen Fonds, für die die Gesellschaft zugehende Dienstleistungen erbringt einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften sowie die wirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung und Liquidation von offenen und geschlossenen Fonds. Ausgenommen sind Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1, Abs. 1a KWG. Unternehmensgegenstand ist auch die weisungsgebundene Wahrnehmung von Gesellschafterinteressen auf Gesellschafterversammlungen für Gesellschafter, die entweder direkt im Handelsregister eingetragen sind oder von der INNAVIS Treuhand GmbH & Co. KG treuhänderisch gehalten werden. Es geht hierbei ausschließlich um Dienstleistungen für den Gesellschafter. Die INNAVIS Treuhand GmbH & Co. KG ist an die Weisungen des Gesellschafters gebunden und handelt nicht für diesen eigenständig. Die INNAVIS Treuhand GmbH & Co. KG erbringt keine Finanzdienstleistungen, die die notwendigen Genehmigungslagen nach dem KWG sowie WPHG unterliegen.
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