Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; verwirklicht wird der Satzungszweck insbesondere durch Planung und Durchführung von Vorlesungen und Praktika im Querschnittsfach Notfallmedizin an der Universität Witten/Herdecke, eigenständige Durchführung von Forschungsaufgaben als Auftragsleistung, Veranstaltung von weiteren Seminaren und Kongressen zu allen Themen der Notfallmedizin auch außerhalb der Universität, Übernahme der notärztlichen Versorgung gemäß Rettungsdienstgesetz NRW, Notfallmedizinische oder vertragsärztliche Versorgung von Patienten innerhalb einer Institutsambulanz oder im Rahmen einer Institutsermächtigung. Gründung und Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen.
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