Förderung von Wissenschaft (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), des Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), und der Verbraucherberatung (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO). Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung von Wissenschaft, des Gesundheitswesens, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Bildung und der Verbraucherberatung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Abs. 1 AO. Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar ihren gemeinnützigen Zweck durch folgende Aktivitäten: a) Förderung von Wissenschaft durch die Durchführung und Auswertung von Studien oder anderen Projekten zur Meditation und der zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse, b) Förderung des Gesundheitswesens insbesondere durch die Information der Gesundheitsbranche über die Auswirkungen der Meditation und der Konzeption, Umsetzung und Unterstützung von Meditationsprojekten für die Patienten, Mitarbeiter und Einrichtungen der Gesundheitsbranche. Stressreduktion, Regulierung des Blutdruckes, Steigerung der Konzentrationsfähigkeit, der Teamfähigkeit und der Empathie durch Aufmerksamkeitstraining, Mediationsworkshops und Meditationstraining, c) Förderung von Kunst und Kultur durch Durchführung von Konzerten, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen insbesondere mit Künstlern, welche der Meditation nahe stehen, d) Förderung der Erziehung und Bildung insbesondere durch die Durchführung und Unterstützung von Meditation und Achtsamkeitstraining (z.B. MbSR, modern Mindfulness, .b, Mind the Music) bei Kindern, der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von eigenen Meditationskursen in und an Schulen sowie der Entwicklung und Umsetzung von Studium und Ausbildung zu Meditationslehrern, sowie Gewährung von Stipendien zur Erlangung von Kenntnissen der Meditationstechniken und Meditationslehre. Die Gesellschaft wird Informationen über die Vergabe von Stipendien der Allgemeinheit zugänglich machen und zusammen mit den Vergaberichtlinien veröffentlichen, e) Förderung der Verbraucherberatung durch Recherche und Vergleich verschiedener Meditationsformen und -schulen und zeitnahe Bereitstellung der Ergebnisse auf Plattformen und Veranstaltungen. Die Gesellschaft fördert ihre Zwecke zum Teil als Fördergesellschaft, zum Teil durch eigene Aktivitäten. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische steuerbegünstigte oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten.
Interessengemeinschaften
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