Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Konzeption und Durchführung von Projekten zur Förderung des digitalen Wandels im Kulturbereich bzw. in Kultureinrichtungen sowie zur Förderung der kulturellen Bildung im Allgemeinen; Entwicklung und Durchführung von künstlerisch-kulturellen Projekten zur Unterstützung des kulturellen Austausches und der Integration bzw. der Völkerverständigung.
Kunstgalerien und Museen
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