Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte und benachteiligte Menschen als Schnittstelle zur Eingliederung und Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es werden mindestens 40 % Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 132 SGB IX in der Gesellschaft beschäftigt werden. Zu diesem Zweck bietet die Gesellschaft Arbeitsplätze, die dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter/innen nahe kommen. Es werden Arbeitsplätze unabhängig von einer Branchenfestlegung geschaffen, da die Gesellschaft sich flexibel den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes anpassen wird. Die Gesellschaft setzt sich Arbeitsschwerpunkte, diese liegen insbesondere in der Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze für Abgänger der Einrichtungen der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., Integrationsunterstützung der behinderten oder benachteiligten Mitarbeiter/innen, Beschäftigung jüngerer Menschen mit Integrationshemmnissen, Erschließung geeigneter Geschäftsfelder für behinderte oder benachteiligte Menschen.
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