1. der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandels- und Kapitalgesellschaften aus den Bereichen der Ingenieurbüros und sonstigen Planungsbüros des Bauwesens, der Baustofflabors, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der HAMPF CONSULT GmbH & Co. KG, die zum Gegenstand hat: Ausführen von Ingenieurleistungen im Bauwesen, insbesondere: Planung von Bauwerken und baulichen Anlagen aller Art aus dem gesamten Bereich des Bauwesens, Überwachung von Bauausführungen, Projektsteuerung, Beratung, Ausführung von Komplettplanungen (-Integration von Ingenieurleistungen mehrerer Fachgebiete zu einer kompletten Planung), Prüfung von Bauwerken (insbesondere Brücken und Straßen) einschließlich Begutachtung, Baustoffprüfungen, Leistungen zum Unterhalt und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen (insbesondere Brücken und Straßen). 2. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie ist berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen.
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