Erbringung von Ingenieurleistungen auf den Fachgebieten der Elektro-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik. Dazu gehören insbesondere die Grundlagenberatung, Planung und Angebotserarbeitung, die Koordinierung von Gesamtbauvorhaben, die Prüfung von Planungsunterlagen, die Bauüberwachung sowie die Begutachtung vorgenannter Anlagen. a) Mit Gesellschafterbeschlüssen vom 12. Januar 2000 und 29. Februar 2000 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 , § 8 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) und § 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen.
Ingenieurbüro
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