Freiberufliche Erbringung von Ingenieurleistungen, umfassende Beratung, Planung und Bauleitung im Bauwesen, insbesondere auf den Gebieten des kommunalen Tiefbaus, also die Wahrnehmung der Berufsaufgaben des beratenden Ingenieurs. Dabei sind alle für eine lngenieurtätigkeit maßgeblichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten. Insbesondere werden die für die Berufsangehörigen nach dem Baukammerngesetz (BauKaG) bestehenden Pflichten von der Gesellschaft beachtet.
Ingenieurbüro
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