(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung durch die Förderung der Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der im Bauwesen beschäftigten Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen sowie die allgemeine Weiterbildung der an technischen Fragen Interessierten. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Tagungen, Kongressen, Lehrgängen, Seminaren, Umschulungen und Studienreisen; Herausgabe von Schriften und Informationsmaterialien; Zusammenarbeit mit Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Ingenieurwissenschaftlichen Instituten sowie Kammern, Verbänden und sonstigen Institutionen. (4) Die Gesellschaft kann ihre Mittel in nicht überwiegendem Umfang einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden. (5) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
Ingenieurbüro
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