Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG-Bayern (Architektin/Architekt), somit insbesondere gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie Orts- und Stadtplanung, jeweils in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG-Bayern; der Gegenstand umfasst somit auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung; der Gegenstand umfasst auch die Tätigkeit als Sachverständige für Schäden an Gebäuden.
Ingenieurbüro
Architekten
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