Förderung von Ästhetik und Interaktion auf nationaler und internationaler Ebene. Das soll durch folgende Tätigkeiten gemäß § 52 Abs. 2 der AO erreicht werden: - Förderung der Wissenschaft und Forschung. Hierzu wird eine intensive Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Fakultäten zur Umsetzung von Forschungsvorhaben angestrebt. Für eigene Forschungsvorhaben sollen öffentliche Fördermittel eingeworben werden. - Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird durch die Planung und Realisierung innovativer und avantgardistischer Projekte und Aktionen angestrebt. - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Durch die Planung und Durchführung von Projekten, Lehrgängen und Kursen mit dem Ziel, sozial-, berufs- und allgemeinbildende Arbeit wird dieses Ansinnen gewährleistet. - Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Die Aktivitäten der Gesellschaft sind national und international ausgerichtet und den Gedanken von Völkerverständigung und Toleranz verpflichtet. Insbesondere sollen sie fundamentalistischen und antipluralistischen Strömungen durch freiheitliche und friedensfördernde Projekte und Aktionen entgegen treten.
Fachärzte
Kunstgalerien und Museen, Interessengemeinschaften
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827