Gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für Steuerberatungsgesellschaften gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBG insbesondere a) Beratung und Vertretung in Steuersachen b) Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten c) Hilfeleistung und Vertretung in Steuerstrafsachen, -bußgeldsachen und -ordnungswidrigkeiten d) Erfüllung von Buchführungspflichten e) Aufstellung von Jahresabschlüssen und deren steuerlichen Beurteilung f) Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte. Ausgeschlossen sind gewerbliche Tätigkeiten, insbesondere auch Handels- und Bankgeschäfte g) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens.
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